Grundsätzlich hat der Arbeitnehmer bei jeder Lohnzahlung einen Anspruch auf eine schriftliche Abrechnung. Mit der Übergabe der monatlichen Lohnabrechnung sollte der Arbeitnehmer alle Abzüge und Zuschläge nachvollziehen können. Nur so kann er kontrollieren, ob der effektiv auf seinem Bankkonto gutgeschriebene Betrag korrekt ist.
Als Arbeitgeber sind Sie zudem verpflichtet, die Familienzulagen abzurechnen und die gesetzlich vorgeschriebenen Sozialversicherungsbeiträge und Quellensteuer direkt vom Bruttolohn abzuziehen.