Als Arbeitgeber müssen Sie Ihren Mitarbeitern jährlich einen Lohnausweis ausstellen. Neben dem Lohn sind auch alle anderen Leistungen und Vorteile zu deklarieren, die dem Arbeitnehmer im Zusammenhang mit dem bestehenden, respektive ehemaligen Arbeitsverhältnis zugeflossen sind.
Für Ihre Mitarbeiter ist der Lohnausweis die Grundlage für Ihre Besteuerung. In gewissen Kantonen muss der Arbeitgeber die Lohnausweise zusätzlich direkt an die Steuerverwaltung senden.
Bitte denken Sie daran, dass der Lohnausweis eine Urkunde ist. Sollten Sie diesen als Arbeitgeber nicht oder falsch ausfüllen, können Sie dafür belangt werden.